Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Florian Steinmüller
Strafverteidigerin und Opferanwältin
Rechtsanwältin Anja Steinmüller
24/7 Erreichbarkeit im Notfall
Wedel: Rosengarten 11, 22880 Wedel (Zweigstelle)
Tel.: 04103 9651091, Fax.: 04103 9651093
Hamburg: Feldstraße 60, 20357 Hamburg (Hauptsitz)
Tel.: 040 87604723, Fax.: 040 87604724
Email: kanzlei@steinmueller-rechtsanwaelte.de
Bei Problemen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht bieten wir Ihnen professionelle Beratung und Vertretung durch unsere qualifizierten Anwälte für Strafrecht.
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Sie brauchen sich um nichts weiter kümmern, müssen keine Post beantworten, nicht auf Fristen achten und auch sonst keinerlei Angaben machen.
Lassen Sie sich von uns Schritt für Schritt durch das gesamte Strafverfahren begleiten.
In geeigneten Fällen erreichen wir für Sie die Beendigung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren - ohne Gerichtsverhandlung. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Verfahrenseinstellung, die durch taktisch richtig platzierte Schutzschriften und Einstellungsanträge erreicht werden kann.
Vor Gericht verteidigen wir Sie - loyal und kompetent. Die Verteidigung erfolgt in Absprache mit unseren Mandanten. Das Verteidigungskonzept wird miteinander abgestimmt und nicht von uns über den Kopf des Mandanten hinweg entschieden. Hierzu ist die durch uns in jedem Verfahren vorgenommene Akteneinsicht in die Strafakte ein wesentlicher Bestandteil der Verteidigungsstrategie. Ohne Akteneinsicht gleicht jede Handlung des Beschuldigten im Strafverfahren einem Blindflug.
Unsere Beauftragung gibt Ihnen die Sicherheit im Strafverfahren nichts verkehrt zu machen. Und das mit Recht.
Der wichtigste Ratschlag in Strafsachen: Schweigen Sie! Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie sich unter keinen Umständen zur Sache äußern.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen.
Schnelle Terminsvereinbarung
In der Regel sehen wir uns innerhalb von 48 Stunden nach Ihrem Anruf in unserer Kanzlei.
Kommunikation mit den Behörden
Egal ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Wir kümmern uns um Telefonate und Schriftsätze.
Akteneinsicht in die Strafakten
Durch die Akteneinsicht erhalten wir umfassende Kenntnisse über den Ermittlungsstand, Beweismittel und Zeugen.
Kompetenz durch Fortbildung
Als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Strafrecht bilden wir uns regelmäßig fort, um auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Im Notfall 24 Stunden erreichbar
Wenn es dringend ist, z.B. bei Festnahmen oder Hausdurchsuchung, sind wir rund um die Uhr erreichbar.
Kaffee bei jeder Besprechung
Damit bei intensiven Verteidigergesprächen die Konzentration erhalten bleibt, ist stets für ausreichend Kaffenachschub gesorgt.
“Jeder von uns kann, schneller als er denkt, in eine Situation kommen, in der er als Opfer einer Straftat Hilfe benötigt oder sich zu unrecht einem Strafverfahren als Beschuldigter ausgesetzt sieht.”
Unser Schwerpunkte
Körperverletzung Diebstahl / Betrug Raub / räuberische Erpressung Mord / Totschlag Verstöße gegen das BetäubungsmittelG (BtMG) ArzneimittelG (AMG) Verkehrsstraftaten / Fahrerflucht Einspruch Strafbefehl |
Weitere Schwerpunkte
Jugendstrafrecht Opferrecht / Nebenklage Adhäsionsverfahren Bußgeldangelegenheiten Ordnungswidrigkeiten Pflichtverteidigung Untersuchungshaft Beschleunigtes Verfahren Verkehrsangelegenheiten |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Sie rechtlichen Rat benötigen, fragen Sie uns einfach. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Dafür sind wir schließlich da.
In jedem strafrechtlichen Fall ist es ratsam, schnell Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der sich gut im Strafrecht auskennt.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräches zu schildern. Das Erstgespräch kann als Telefonat oder persönlich in unserer Kanzlei stattfinden. In diesem Gespräch findet noch keine Rechtsberatung statt. Es dient dem Kennenlernen und der Schilderung Ihres Anliegens und der Klärung allgemeiner Fragen. Wenn Sie sich dann dazu entscheiden, unsere Mandantin oder unser Mandant zu werden und uns zu beauftragen, werden wir umgehend für Sie tätig.
Nach Erteilung der Vollmacht werden wir Akteinsicht beantragen. Nach Eingang der Akte erfolgt eine konkrete Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Darauf aufbauend wird dann die Verteidigungsstrategie erarbeitet. Wie diese Strategie aussieht, hängt immer vom Einzelfall ab. In jedem Fall zielt unsere Verteidigung immer darauf ab, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
In Fällen der Opfervertretung liegt der Schwerpunkt hingegen auf der Wahrnehmung der speziellen Opferrechte, wie z.B. Nebenklage und Adhäsionsverfahren. Wir stellen auf Wunsch auch den Kontakt zu Opferschutzorganisationen her.
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