Anwalt für Jugendstrafrecht in Wedel

Standorte in der Bahnhofstraße 38-40 in 22880 Wedel (Schleswig-Holstein) und in der Feldstraße 60 in 20357 Hamburg


Ihnen wird die Begehung einer Straftat vorgeworfen? Sie haben eine Ladung vom Jugendstrafgericht erhalten oder Sie sind aufgefordert worden, sich einen Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin zu suchen?

 

Nur weil das Verfahren als Jugendstrafverfahren geführt wird, darf es nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch ein Verfahren in dem „nur“ Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, ist ein richtiges Strafverfahren. Wir sprechen hier auch über Jugendstrafe (im Schlimmsten Fall Gefängnis), was bedeutet, dass Einiges auf dem Spiel stehen kann. 

 

Beauftragen Sie uns mit Ihrer Verteidigung. Wir kennen uns im Jugendstrafrecht aus und haben schon viele jugendliche Mandanten verteidigt. Im Jugendstrafrecht sind insbesondere die speziellen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)  zu beachten, wenn es um eine effektive Verteidigung geht.

Mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Jugendstrafrecht können Sie sich effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen. 

Wir können für unsere jugendlichen und heranwachsenden Mandanten:

  • Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen
  • Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen
  • Beweisanträge stellen
  • Eine Schutzschrift verfassen und hierdurch in geeigneten Fällen die Einstellung des Verfahrens erwirken
  • Die Hauptverhandlung anhand der Aktenlage vorbereiten und die Verteidigungsstrategie mit Ihnen vorbereiten

Wir können in vielen Fällen durch die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung erwirken.  

 

Wenn Sie über 14 aber unter 18 Jahre alt sind, dann sind Sie Jugendlicher im Sinne des JGG und in Ihrem Fall ist das Jugendstrafrecht anwendbar. Wenn Sie über 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind, dann sind Sie Heranwachsender und für Sie kann ebenfalls das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. 

 

Die Anwendung des Jugendstrafrecht ist dadurch geprägt, dass auch bei erheblichen Taten nicht der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts aus dem StGB zugrunde gelegt wird. Im Jugendstrafverfahren wird vielmehr auf den Täter erzieherisch eingewirkt, als dass eine Bestrafung im Vordergrund steht.

Trotzdem kann es in besonders schwerwiegenden Fällen zu der Verhängung einer Jugendstrafe, und somit einer Gefängnisstrafe kommen.

 

Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Anwalt für Jugendstrafrecht zu beauftragen, rufen Sie uns kurzfristig an. Wir vereinbaren einen Termin und besprechen in Ruhe Ihren Fall. Das erste Gespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin. In der Regel sehen wir uns dann innerhalb der nächsten 24 Stunden in unserer Kanzlei.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin. In der Regel sehen wir uns dann innerhalb der nächsten 24 Stunden in unserer Kanzlei.


Unsere Kanzlei in Wedel (Zweigstelle) finden Sie in der Bahnhofstraße 38-40, 22880 Wedel

Tel.: 04103 9651091, Fax.: 04103 9651093

Unsere Kanzlei in Hamburg (Hauptsitz) finden Sie in der Feldstraße 60, 20357 Hamburg

Tel.: 040 87604723, Fax.: 040 87604724


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