Anwälte für Opferrecht in Wedel

Standorte in der Bahnhofstraße 38-40 in 22880 Wedel (Schleswig-Holstein) und in der Feldstraße 60 in 20357 Hamburg


Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Dann haben Sie das Recht, sich einen Opferanwalt zu nehmen. 

 

Neben der körperlichen und psychischen Belastung, die durch die Tat hervorgerufen worden sind, sollten nicht auch noch strafprozessuale Abläufe zur weiteren Belastung führen. Das Opferrecht hat in den vergangenen Jahren weitreichende Neuerungen zum Inhalt gehabt und ist für das Opfer einer Straftat nur schwer zu überblicken. Denn neben den Rechten einer geschädigten Person, kommen auch gewisse Pflichten auf sie zu.


Wir nehmen Ihnen die Last von den Schultern, sich auch noch um strafprozessuale Angelegenheiten kümmern zu müssen.

  • Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden
  • Wir stellen die erforderlichen Anträge
  • Wir stellen den Kontakt zu Opferschutzorganisationen her
  • Wir begleiten Sie zur Gerichtsverhandlung
  • Wir vertreten Ihre Interessen während des Gerichtsverfahrens
  • Sie sind als Opfer einer Straftat im Strafverfahren nicht mehr alleine

Wir kennen uns im Opferrecht aus und haben schon zahlreiche Opfer von Straftaten vertreten. In der Vergangenheit haben uns zahlreiche Mandanten beauftragt, denen Frau Rechtsanwältin Steinmüller und Herr Rechtsanwalt Florian Steinmüller als Opferanwältin bzw. Opferanwalt zur Seite stehen konnten. 

 

In erster Linie haben wir für unsere Mandanten ein offenes Ohr und erfragen mit viel Fingerspitzengefühl den zugrundeliegenden Sachverhalt. Egal ob versuchter Mord, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch - wir wissen das in uns gesetzte Vertrauen zu schätzen und versuchen das Gespräch zwischen Anwalt und Mandant in entspannter Atmosphäre so angenehm wie möglich zu gestalten. 


Daneben gehört die Aufklärung von Rechten und Pflichten einer geschädigten Person im Strafprozess zum Gegengenstand unserer Beratung.

 

Um als Opfer einer Straftat alle Rechte wahrnehmen zu können, brauchen Sie den Durchblick im Opferrecht - wir haben ihn.


Die Strafprozessordnung ermöglicht unseren Mandanten in geeigneten Fällen z.B.

  • die Beauftragung eines Opferanwaltes auf Staatskosten
  • den Beitritt zum Strafverfahren als Nebenkläger
  • die Geltendmachung von Schmerzensgeld (Stellung eines Adhäsionsantrages)

Darüber hinaus haben wir noch weitere Möglichkeiten auf das Verfahren gegen den Angeklagten vor Gericht Einfluss zu nehmen, z.B. durch die Stellung von Beweisanträgen oder ein eigenes Plädoyer.

 

 

Für fachkundige Hilfe genügt ein kurzer Anruf um einen Termin zu vereinbaren. Zögern Sie nicht. Lernen Sie uns kennen und entscheiden Sie dann, ob Sie Frau Rechtsanwältin Steinmüller als Opferanwältin oder Herrn Rechtsanwalt Steinmüller als Opferanwalt beauftragen möchten. 

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin. In der Regel sehen wir uns dann innerhalb der nächsten 24 Stunden in unserer Kanzlei.


Unsere Kanzlei in Wedel (Zweigstelle) finden Sie in der Bahnhofstraße 38-40, 22880 Wedel

Tel.: 04103 9651091, Fax.: 04103 9651093

Unsere Kanzlei in Hamburg (Hauptsitz) finden Sie in der Feldstraße 60, 20357 Hamburg

Tel.: 040 87604723, Fax.: 040 87604724


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